Prüfplakette für Düngerstreuer und Beizgeräte – das musst du beachten
02.02.2022
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Seit dem 01. Januar 2021 gilt für jedes Gerät, welches zum Ausbringen von Schneckenkorn benutzt wird, die Pflanzenschutz-Geräteverordung. So müssen eben auch alle schleppergetragenen oder aufgebauten Granulatstreugeräte zum „Spritzen-TÜV“, wenn sie dementsprechend genutzt werden. Wir haben alle Infos für dich zusammengefasst.

Ebenso unterliegen auch Beizgeräte dieser Prüfpflicht. So gilt für alle stationären und mobilen Beizgeräte ab 5 kg Chargengröße oder kontinuierlicher Beizung die Prüfpflicht.
Die Prüfung erfolgt in anerkannten Kontrollbetrieben oder autorisierten Werkstätten und muss alle drei Jahre erneut durchgeführt werden.
Was wird beim Düngerstreuer geprüft?
- Sichtprüfung der Antriebselemente und Funktionsprüfung; Schutzeinrichtungen dürfen weder verschlissen noch verformt sein; freiliegende, gequetschte oder rissige Stecker und Kabel sind nicht zulässig; Dosiereinrichtungen müssen den Herstellerangaben entsprechen und dicht sein; Tragrahmen, Befestigungen, Transportsicherung, Abschalteinrichtung und Feuchteschutz auf Funktionsfähigkeit werden kontrolliert.
- Sichtprüfung des Rührwerkes.
- Gute Ablesbarkeit der Füllstandsanzeige am Behälter.
- Sichtprüfung der Armaturen: diese müssen vom Arbeitsplatz aus bedienbar sein.
- Leitungssystem muss einen ungehinderten Granulatfluss gewährleisten.
- Eine ggf. vorhandene Ablageeinrichtung muss fixierbar sein. Bei Einarbeitung des Granulates muss die Abschalteinrichtung unabhängig vom Aushebevorgang des Gerätes funktionieren. Die Dosierung des Granulates muss einstellbar und eindeutig erkennbar sein.
- Wenn Gebläse vorhanden, muss dieses mit einem Schutzgitter verkleidet sein. Mechanische Verformungen, Verschleiß, Risse, Korrosion oder Unwuchten dürfen nicht erkennbar sein.
Worauf ist bei den Beizgeräten zu achten?
Hier handelt es sich um eine rein technische Kontrolle, die Beizqualität wird nicht miteinbezogen.
- Der Behälter und die verschlossene Einfüllöffnung müssen dicht sein.
- Behälterdeckel müssen ausreichend dicht abschließen und dürfen keine Verformungen und Löcher aufweisen.
- Beim sachgerechten Befüllen darf das Beizmittel nicht zurückspritzen.
- Die Saatgutdosiereinrichtung muss zuverlässig funktionieren.
- Die Dichtigkeit der Pumpen ist im drucklosen Zustand und im Betrieb zu überprüfen.
- Sichtprüfung und Funktionsprüfung.
- Sofern ein Mischbehälter für die Anmischung verwendet wird, muss der Füllstand des Behälters durch eine geeignete Messeinrichtung bestimmbar sein (z.B. durch eine Waage) Beizmitteldosierung: Die Beizmitteldosierung muss an einer leicht zugänglichen Stelle einzustellen sein.
- Antriebselemente wie Gelenkwelle, Getriebe […] sind zu prüfen.
- Der Schutz von Wellen muss angebracht und in einwandfreiem Zustand sein.
- Die Funktion der Schutzeinrichtung muss gegeben sein und drehende Kraftübertragungsteile dürfen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt sein.
Fazit
Granulatstreugeräte für PSM sowie Beizgeräte müssen seit dem Jahr 2021 amtlich geprüft sein und eine gültige Prüfplakette besitzen. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind lediglich hand- und schultergetragene Kleingeräte. Wer bisher noch ohne Plakette unterwegs ist, sollte dies unverzüglich nachholen, denn Verstöße gegen diese Regelungen sind bußgeldbewehrt.