Neuer Bußgeldkatalog 2021 – darauf müssen sich Landwirte einstellen!
17.11.2021
2 Min. Lesezeit
Seit dem 10. November 2021 ist es so weit! Die vom Bundesrat neu beschlossenen Veränderungen im Bußgeldkatalog treten in Kraft. Verkehrsteilnehmer müssen sich nun wieder mal auf höhere Strafen einstellen. Hier findest du einen Überblick.

Stichtag 10. November 2021
Stichtag 10. November 2021 – wer zu schnell fährt oder falsch parkt muss von nun an wieder mal höhere Strafen zahlen. Die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 19. Oktober 2021 treten pünktlich drei Wochen später in Kraft. Die, durch einen Formfehler entstandene Rechtsunsicherheit in der Straßenverkehrsordnung vom 20. April 2020, wurde vom Bundesrat „endlich“ praxisfähig korrigiert. Ziel ist es, Verstöße im Straßenverkehr derart zu sanktionieren, dass folglich die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer steigt. Für Verkehrsteilnehmer heißt das, dass sich die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen zum Teil verdoppeln! Auch im Bereich des Parkens und Haltens wurden neue Strafsätze eingeführt.
Trotz der eher langsamen Höchstgeschwindigkeit von Landmaschinen, sollte sich der landwirtschaftliche Verkehr auf höhere Strafen einstellen, da auch hier Geschwindigkeitsüberschreitungen, in beispielsweise 30er-Zonen, keine Seltenheit sind. Betriebsauto, Traktor oder Feldhäcksler – wir haben für dich zusammengefasst, welche Strafen bei Verstößen auf dich zukommen.
Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße
Für PKW‘s bis 3.5 t gelten folgende Geldstrafen (in €):
Geschwindigkeitsüberschreitung in km/h | Innerorts | Außerorts |
---|---|---|
Bis 10 | 30 | 20 |
11 - 15 | 50 | 40 |
16 - 20 | 70 | 60 |
21 - 25 | 115 | 100 |
26 - 30 | 180 | 150 |
31 - 40 | 260 | 200 |
41 - 50 | 400 | 320 |
51 - 60 | 560 | 480 |
61 - 70 | 700 | 600 |
Über 70 | 800 | 700 |
Für PKW‘s mit Anhänger / Fahrzeuge über 3,5 t gelten folgende Geldstrafen (in €):
Geschwindigkeitsüberschreitung in km/h | Innerorts | Außerorts |
---|---|---|
Bis 10 | 40 | 30 |
11 - 15 | 60 | 50 |
Bis 15, länger als 5 Min. | 160 | 140 |
16 - 20 | 160 | 140 |
21 - 25 | 175 | 150 |
26 - 30 | 235 | 175 |
31 - 40 | 340 | 255 |
41 - 50 | 560 | 480 |
51 - 60 | 700 | 600 |
Über 60 | 800 | 700 |
Parken und Halten
- Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß sieht die BKatV- Novelle eine Geldstrafe von bis zu 25 € vor.
- Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird mit einer Geldbuße von bis zu 110 € bestraft.
- Wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, wird das Vergehen als ein „Schwerer Verstoß“ gewertet und zusätzlich noch mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
- Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird mit einer Geldbuße von 55 € bestraft.
- Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich einer Scharfen Kurve werden mit einer Geldbuße von 35 € geahndet.
Sonstige Verstöße
- Das Nichtbilden einer Rettungsgasse, sowie das vorschriftswidrige Nutzen einer gebildeten Rettungsgasse wird jetzt mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 320 €, einen Monat Fahrverbot und einen Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft.
- Das unerlaubte Nutzen von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird mit einer Geldstrafe von bis zu 100 € sanktioniert.
- Für das Erzeugen unnötigen Lärms und einer vermeidbaren Abgasbelästigung, als auch unnützes Hin- und Herfahren sieht die BKatV-Novelle eine Geldstrafe von bis zu 100 € vor.
- Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen von nun an, aus Gründen der Verkehrssicherheit, innerorts in Schrittgeschwindigkeit (4 – 7, max. 11 km/h) abbiegen. Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von 70 € und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft.
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