Dein Betrieb ist in einem „roten Gebiet“? So kannst du dich anpassen
10.03.2021
2 Min. Lesezeit
Seit dem 01.01.2021 gilt für alle Betriebe in Deutschland die VO, über die sogenannten „Roten Gebiete“. Was du tun kannst, wenn du davon betroffen bist und welche Strategien dir helfen können, weiterhin gute Erträge einzufahren, verraten wir dir hier:

Welche Regeln gelten in den roten Gebieten?
- Reduktion der Düngermenge um 20 % des Düngebedarfs
- 170 kg N/ha aus organischen Düngern als schlagbezogene Obergrenze
- Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen in der Fruchtfolge
- Herbstdüngung von Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ist verboten
(Ausnahme: Winterraps wenn im Boden weniger als 45 kg N/ha vorhanden sind)
Wie schaffst du es, dich an die Regeln zu halten und trotzdem stabile Erträge einzufahren? Wir haben ein paar Möglichkeiten und Tipps für dich zusammengestellt!
1. Es darf nicht mehr stinken!
Das heißt in erster Linie, die Ammoniakemissionen so weit wie möglich zu reduzieren und die Effizienz der Gülle zu steigern. Das erreichst du über eine bodennahe Ausbringung, besser noch eine direkte Einarbeitung. Für Getreide- und Grünlandbestände eignet sich hier die Schlitztechnik am besten. Alternativ aber teurer ist die Gülleansäuerung, denn mit einem niedrigen pH-Wert können die Emissionen sehr stark reduziert werden.
2. Die Mischung macht’s!
Alle Nährstoffe im Boden und damit auch in der Pflanze müssen in einem idealen Verhältnis stehen, damit die Pflanzen optimal ernährt werden, um so den Stickstoff so effizient wie möglich nutzen zu können. Hierfür werden regelmäßige Bodenproben, die über die geforderten sechs Jahre hinaus gehen und Pflanzenanalysen immer wichtiger, um den Boden zu „verstehen“ und ihn gezielt düngen zu können.
3. Intensiver Zwischenfruchtanbau mit Leguminosen
Der Zwischenfruchtanbau wird in der neuen Dünge-VO verpflichtend vorgeschrieben. Umso mehr solltest du daher versuchen über die Zwischenfrüchte nicht nur die Nährstoffe im System zu halten, sondern auch neuen Stickstoff über Leguminosen zu binden. Leguminosen fixieren Stickstoff aus der Luft und können diesen der folgenden Kultur zur Verfügung stellen. Der Anteil von Leguminosen in der Zwischenfruchtmischung wird begrenzt durch die Berücksichtigung einer solchen Zwischenfrucht in der Düngebedarfsermittlung. Wir der Anteil von 50 % Leguminosen in der Mischung überschritten, müssen weitere 20 kg N/ha für den Bedarf abgezogen werden.
4. Blattdünger können kurzfristige N-Lücken überbrücken
Blattdünger sind nicht bilanzwirksam, da sie nicht über den Boden aufgenommen werden, sondern nur über das Blatt. So können diese theoretisch nicht ausgewaschen werden und das Grundwasser belasten, da sie mit dem Ernteprodukt abgefahren werden. Auf dem Markt gibt es verschiedene Stickstoffdünger, die nur über das Blatt wirken. Zudem sind diese Dünger meist mit einer Fungizidbehandlung kombinierbar.
5. Die Fruchtfolge muss angepasst werden!
Man wird nicht darum herumkommen, seine Fruchtfolge in den roten Gebieten anzupassen. Ein Anbau von Sommerungen und Winterungen sollte möglichst im Wechsel erfolgen, so dass hier auch die Gülleausbringung etwas entzerrt werden kann. Auch neue Kulturen, die einen höheren Düngebedarf haben als die bisher angebauten, sind eine sinnvolle Lösung um seine Nährstofffrachten auf die Flächen aufzubringen. Der Bedeutung des positiven Vorfruchtwertes kommt durch die insgesamt geringere Düngung nun eine noch größere Bedeutung zu.