4 Tipps für die richtige Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
03.03.2021 2 Min. Lesezeit

Pflanzenschutzmittel kosten heutzutage je Liter oder Kilogramm weit über 100 €. Bei solch teuren Mitteln, die häufig bereits vor der Saison eingekauft werden oder nach der Saison aufbewahrt werden, ist eine ordentliche und sorgfältige Lagerung nicht nur rechtlich ein Muss, sondern auch hinsichtlich der Wirksamkeit der Mittel. Wir verraten dir 4 praktische Tipps.

4 Tipps für die richtige Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

1. Rechtliche Bedingungen

Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln wird von einer Vielzahl von Rechtvorschriften geregelt. Wichtig für deinen Betrieb ist in erster Linie, wie viel Mittel du lagern möchtest. Grundsätzlich sollte auf Betrieben eine Lagerhaltung größerer Mengen an Pflanzenschutzmitteln über einen längeren Zeitraum vermieden werden. Bis 200 kg können Mittel genehmigungsfrei gelagert werden. Darüber hinaus greifen diverse Rechtsverordnungen, die die Lagerung regeln. Die nächste Grenze ist ein Gewicht von fünf Tonnen Pflanzenschutzmittel- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Die meisten Betriebe kommen an diese Grenze bei weitem nicht heran, aber größere Ackerbaubetriebe erreichen die 5 Tonnen schon mal schneller. Ab fünf Tonnen greift nämlich das Bundesimmissionsgesetz, welches mit einem aufwendigen Genehmigungsverfahren verbunden ist. Aus den wichtigsten Forderungen des Fachrechts leiten sich die „Anerkannten Regeln zur guten fachlichen Praxis“ ab, die bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu befolgen sind.

4 Tipps für die richtige Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

2. Die „gute fachliche Praxis“

Grundsätzlich musst du bei jedem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln besonders vorsichtig vorgehen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Originalverpackung aufbewahrt werden und niemals in andere Gefäße umgefüllt werden. Auch müssen sie natürlich stets unter Verschluss aufbewahrt werden, damit Betriebsfremde und Kinder keinen Zugriff auf die meist giftigen Mittel bekommen können. Außerdem bietet sich auch eine übersichtliche Ordnung nach Mittelklassen oder Wirkstoffen an, damit die Übersichtlichkeit zu jedem Zeitpunkt gegeben ist. Eine Lagerliste mit den Mittelnamen, die immer aktuell ergänzt und angepasst werden kann, ist sehr sinnvoll. Angebrochene Mittel müssen gut und dicht wieder verschlossen werden, damit sie nicht ausgasen oder auslaufen können.

3. Wie sieht der perfekte Lagerraum aus?

Wichtigste Eigenschaft eines Lagerraumes für Pflanzenschutzmittel ist die abschließbare Tür, zu der nur der Betriebsleiter oder die Mitarbeiter mit Sachkundenachweis Zugang haben sollten. Das Lager für die Mittel sollte trocken, sauber und vor allem frostfrei werden – und zwar das ganze Jahr über. Zudem sollte sich der Raum nicht aufheizen können durch eventuelle Sonneneinstrahlung, aber trotzdem zu jedem Zeitpunkt ausreichend belüftet sein. Die Regale müssen aus nicht brennbarem Material bestehen, z. B. aus Stahl. Auch der Raum an sich sollte möglichst feuerhemmend sein und durch eine feuerfeste Tür von angrenzenden Räumen abgetrennt sein. Falls Mittel auslaufen, ist eine umlaufende Aufkantung auf dem Boden oder eine Auffangwanne sinnvoll. Das Lager muss von außen gut sichtbar als Pflanzenschutzmittellagerraum ausgewiesen werden. Darüber hinaus müssen Gefahrenschilder und Anleitungen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln angebracht werden.

4. Lager „ausmisten“

Bei den meisten Betrieben sind die Lageräume für Pflanzenschutzmittel nach den Regeln der „guten fachlichen Praxis“ installiert und in Betrieb. Was häufig ausfällt, sind Restbestände an abgelaufenen Mitteln. Gerade in den heutigen Zeiten mit vielen Wirkstoffverboten sind die Mittel, die vor zwei Jahren noch zugelassen waren, heute verboten. Deswegen unser Appell: Kontrolliere regelmäßig dein Lager, brauche Restbestände auf und vermeide kleine Restmengen bei der Applikation. Das Entsorgen abgelaufener Mittel kostet in der Regel nicht viel Geld, erspart dir bei einer Kontrolle aber viel Ärger und Erklärungsbedarf.